Wintersemester 2025 / 2026
Im aktuellen Semester werden folgende Veranstaltungen angeboten:
1. Klinisches Semester
- Vorlesung Radiologie
- Kurse der Radiologie und Strahlenkunde
- Lehrmodule "Training zur Diagnosefindung"
3. Klinisches Semester
5. Klinisches Semester
Scheinvergabekriterien für den Querschnittsbereich 11: Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz
Im Querschnittsbereich QB 11 werden folgende Veranstaltungen angeboten:
- Vorlesung Strahlentherapie und Strahlenschutz (1. klinisches Semester)
- Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Radiologie;1. klinisches Semester)
- Seminar Radiologie (1. klinisches Semester)
- Seminar Strahlenschutz (2. Klinisches Semester)
- Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-Radiologische Fallkonferenz I; 3. klinisches Semester)
- Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-Radiologische Fallkonferenz II a/b; 4. bzw. 5. klinisches Semester)
1. Regelmäßige Teilnahme
Seminar Radiologie:
Die regelmäßige Teilnahme wird überprüft. Es gelten § 13 und § 16 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung vollumfänglich. Das bedeutet, dass maximal ein Fehltermin zulässig ist.
Seminar Strahlenschutz:
Abweichend von der Regelung in § 16 Abs. 1 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung ist eine regelmäßige Teilnahme gegeben, wenn 100% der Lehrveranstaltung besucht wurden. In allen übrigen Punkten gelten § 13 und § 16 der genannten Studienordnung vollumfänglich.
2. Erfolgreiche Teilnahme
Vorlesung Strahlentherapie und Strahlenschutz, Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz und Seminar Radiologie:
Die Erfolgskontrolle erfolgt durch eine gemeinsame Semesterabschlussklausur (SAK). Sie umfasst 30 Fragen des Fächerkanons des 1. klinischen Semesters, für die eine Bearbeitungszeit von 45 Minuten zur Verfügung steht. Es gelten die Regelungen der §§ 17, 18 und 20 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung. Der Rücktritt und die Wiederholung von Erfolgskontrollen sowie das endgültige Nichtbestehen sind in den §§ 24, 25 und 27 der genannten Studienordnung geregelt.
Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-radiologische Fallkonferenz I):
Die Erfolgskontrolle erfolgt durch eine Semesterabschlussklausur (SAK). Sie umfasst 15 Fragen des Fächerkanons des 3. klinischen Semesters, für die eine Bearbeitungszeit von je 90 Sekunden (22,5 Minuten) zur Verfügung steht. Es gelten die Regelungen der §§ 17, 18 und 20 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung. Der Rücktritt und die Wiederholung von Erfolgskontrollen sowie das endgültige Nichtbestehen sind in den §§ 24, 25 und 27 der genannten Studienordnung geregelt.
Die zweite Wiederholung der Erfolgskontrolle und damit die dritte und letzte Prüfungsmöglichkeit wird in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt.
Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-radiologische Fallkonferenz II a):
Die Erfolgskontrolle erfolgt durch eine Semesterabschlussklausur (SAK) nach dem 4. oder dem 5. klinischen Semester. Die Klausur umfasst 15 Fragen, für die eine Bearbeitungszeit von je 90 Sekunden (22,5 Minuten) zur Verfügung steht. Es gelten die Regelungen der §§ 17, 18 und 20 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung. Der Rücktritt und die Wiederholung von Erfolgskontrollen sowie das endgültige Nichtbestehen sind in den §§ 24, 25 und 27 der genannten Studienordnung geregelt.
Die zweite Wiederholung der Erfolgskontrolle und damit die dritte und letzte Prüfungsmöglichkeit wird in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt.
Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-radiologische Fallkonferenz II b):
Die Erfolgskontrolle erfolgt durch eine Semesterabschlussklausur (SAK) nach dem 4. oder dem 5. klinischen Semester. Die Klausur umfasst 15 Fragen, für die eine Bearbeitungszeit von je 90 Sekunden (22,5 Minuten) zur Verfügung steht. Es gelten die Regelungen der §§ 17, 18 und 20 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung. Der Rücktritt und die Wiederholung von Erfolgskontrollen sowie das endgültige Nichtbestehen sind in den §§ 24, 25 und 27 der genannten Studienordnung geregelt.
Die zweite Wiederholung der Erfolgskontrolle und damit die dritte und letzte Prüfungsmöglichkeit wird in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt.
3. Leistungsnachweis Querschnittsbereich 11 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz
Die Note im Leistungsnachweis QB 11 ergibt sich aus den Noten
- der Semesterabschlussklausur (SAK) des 1. klinischen Semesters zu 25 %,
- der Semesterabschlussklausur Klinisch-Radiologische Fallkonferenz I zu 25 % der Semesterabschlussklausur
Klinisch-Radiologische Fallkonferenz IIa zu 25% und
- der Semesterabschlussklausur Klinisch-Radiologische Fallkonferenz IIb zu 25%.
Alles Weitere zum Scheinerwerb regelt § 15 der Studienordnung.