Lehre

Wintersemester 2025 / 2026

Sekretariat Lehre

Klinik für Radiologie
und Nuklearmedizin
Theodor-Stern-Kai 7
60590 Frankfurt

Frau Andrea Wirth

069 6301-5167

069 6301-83154

Unterrichtsbeauftragte

Zentrum der Radiologie,
Klinik für Radiologie
und Nuklearmedizin

Dr. Renate Hammerstingl

069 6301-87269

Lehrkoordination - Radiologie

Klinik für Radiologie und Nuklearmedizin

Dr. rer. nat. Lisa Reisbeck

069 6301-87215

Weitere Informationen
Vorlesungsverzeichnis der Goethe-Universität

Vorlesungsverzeichnis

Moodle der Goethe-Universität

Moodle

 

Im aktuellen Semester werden folgende Veranstaltungen angeboten:

 

1. Klinisches Semester
3. Klinisches Semester
5. Klinisches Semester
Scheinvergabekriterien für den Querschnittsbereich 11: Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz

Im Querschnittsbereich QB 11 werden folgende Veranstaltungen angeboten:

  • Vorlesung Strahlentherapie und Strahlenschutz (1. klinisches Semester)
  • Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Radiologie;1. klinisches Semester)
  • Seminar Radiologie (1. klinisches Semester)
  • Seminar Strahlenschutz (2. Klinisches Semester)
  • Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-Radiologische Fallkonferenz I; 3. klinisches Semester)
  • Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-Radiologische Fallkonferenz II a/b; 4. bzw. 5. klinisches Semester)
1. Regelmäßige Teilnahme

Seminar Radiologie:

Die regelmäßige Teilnahme wird überprüft. Es gelten § 13 und § 16 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung vollumfänglich. Das bedeutet, dass maximal ein Fehltermin zulässig ist.

Seminar Strahlenschutz:

Abweichend von der Regelung in § 16 Abs. 1 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung ist eine regelmäßige Teilnahme gegeben, wenn 100% der Lehrveranstaltung besucht wurden. In allen übrigen Punkten gelten § 13 und § 16 der genannten Studienordnung vollumfänglich.

2. Erfolgreiche Teilnahme
Vorlesung Strahlentherapie und Strahlenschutz, Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz und Seminar Radiologie:

Die Erfolgskontrolle erfolgt durch eine gemeinsame Semesterabschlussklausur (SAK). Sie umfasst 30 Fragen des Fächerkanons des 1. klinischen Semesters, für die eine Bearbeitungszeit von 45 Minuten zur Verfügung steht. Es gelten die Regelungen der §§ 17, 18 und 20 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung. Der Rücktritt und die Wiederholung von Erfolgskontrollen sowie das endgültige Nichtbestehen sind in den §§ 24, 25 und 27 der genannten Studienordnung geregelt.

Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-radiologische Fallkonferenz I):

Die Erfolgskontrolle erfolgt durch eine Semesterabschlussklausur (SAK). Sie umfasst 15 Fragen des Fächerkanons des 3. klinischen Semesters, für die eine Bearbeitungszeit von je 90 Sekunden (22,5 Minuten) zur Verfügung steht. Es gelten die Regelungen der §§ 17, 18 und 20 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung. Der Rücktritt und die Wiederholung von Erfolgskontrollen sowie das endgültige Nichtbestehen sind in den §§ 24, 25 und 27 der genannten Studienordnung geregelt.
Die zweite Wiederholung der Erfolgskontrolle und damit die dritte und letzte Prüfungsmöglichkeit wird in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt.

Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-radiologische Fallkonferenz II a):

Die Erfolgskontrolle erfolgt durch eine Semesterabschlussklausur (SAK) nach dem 4. oder dem 5. klinischen Semester. Die Klausur umfasst 15 Fragen, für die eine Bearbeitungszeit von je 90 Sekunden (22,5 Minuten) zur Verfügung steht. Es gelten die Regelungen der §§ 17, 18 und 20 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung. Der Rücktritt und die Wiederholung von Erfolgskontrollen sowie das endgültige Nichtbestehen sind in den §§ 24, 25 und 27 der genannten Studienordnung geregelt.
Die zweite Wiederholung der Erfolgskontrolle und damit die dritte und letzte Prüfungsmöglichkeit wird in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt.

Vorlesung Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Klinisch-radiologische Fallkonferenz II b):

Die Erfolgskontrolle erfolgt durch eine Semesterabschlussklausur (SAK) nach dem 4. oder dem 5. klinischen Semester. Die Klausur umfasst 15 Fragen, für die eine Bearbeitungszeit von je 90 Sekunden (22,5 Minuten) zur Verfügung steht. Es gelten die Regelungen der §§ 17, 18 und 20 der Studienordnung in der aktuell gültigen Fassung. Der Rücktritt und die Wiederholung von Erfolgskontrollen sowie das endgültige Nichtbestehen sind in den §§ 24, 25 und 27 der genannten Studienordnung geregelt.
Die zweite Wiederholung der Erfolgskontrolle und damit die dritte und letzte Prüfungsmöglichkeit wird in Form einer mündlichen Prüfung durchgeführt.

3. Leistungsnachweis Querschnittsbereich 11 Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz

Die Note im Leistungsnachweis QB 11 ergibt sich aus den Noten
- der Semesterabschlussklausur (SAK) des 1. klinischen Semesters zu 25 %,
- der Semesterabschlussklausur Klinisch-Radiologische Fallkonferenz I zu 25 % der Semesterabschlussklausur
Klinisch-Radiologische Fallkonferenz IIa zu 25% und
- der Semesterabschlussklausur Klinisch-Radiologische Fallkonferenz IIb zu 25%.

Alles Weitere zum Scheinerwerb regelt § 15 der Studienordnung.

Kontakt

Vereinbaren Sie Ihren Untersuchungstermin von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 bis 17:00 Uhr.

Sekretariat Prof. Thomas J. Vogl

 069 6301-7277

Interventionsambulanz

 069 6301-4736

Zentral-​Radiologie

 069 6301-87202

Gynäkologische Radiologie

 069 6301-5174

Kinder- und Jugendradiologie

 069 6301-5248

069 6301-​87202